Mit Ihrem Insolvenzberater sehen Sie wieder Licht am Ende des Tunnels
Einmal Schulden, immer Schulden: Das galt in Deutschland zum Glück nur bis zum Jahr 1999. Dann beendete das Gesetz über die Verbraucherinsolvenz die hoffnungslose Perspektive von hunderttausenden Menschen. Die Bundesregierung reagierte endlich und eröffnete Menschen, die oft ohne eigenes Verschulden in existenzielle finanzielle Krisen geraten waren, Hoffnung auf eine bessere Zukunft. Dabei begleite ich Sie als vom Land NRW anerkannter Insolvenzberater gern: Mein Name ist Christoph Engehausen, ich unterstütze als Insolvenzberater private Klienten und Kleinunternehmen in Oberhausen, Essen, Gelsenkirchen, Recklinghausen, Bochum und Dortmund.
Die Nähe zu meinen Klienten ist mir wichtig in der täglichen Arbeit, Vertrauen spielt eine sehr wichtige Rolle. Lernen wir uns also kennen in einem unverbindlichen und kostenfreien Erstgespräch, das Sie telefonisch oder mit einer E-Mail vereinbaren können. Falls Sie es wünschen, führen wir dieses Gespräch bei Ihnen zuhause. Wie oft im Leben gilt: Je früher Sie sich dazu durchringen, Hilfe und Unterstützung in Anspruch zu nehmen, desto besser stehen Ihre Chancen. Falls Sie jetzt schon absehen können, dass Sie bestimmte Raten für welche Kredite auch immer in absehbarer Zeit nicht mehr begleichen können, ist dies der richtige Zeitpunkt. Das ist übrigens kein Aufruf dazu, dass Sie mich möglichst bald engagieren sollen, ich lasse Ihnen immer die Zeit, die Sie brauchen. Der Hintergrund ist vielmehr der, dass die Eröffnung eines Privatinsolvenzverfahrens Sie vor Zwangsvollstreckungen schützt. Und das sogar drei Monate rückwirkend. Kein Gläubiger darf ihnen dann mehr auf die Pelle rücken.
Als Insolvenzberater bringe ich eine Struktur in Ihre Situation
Aber noch ist gar nicht klar, ob wir überhaupt ein Amtsgericht bemühen müssen, denn das Gesetz schreibt vor, dass zuerst ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsplan-Verfahren durchzuführen ist.
Bringen wir also Ordnung in Ihre Situation:
- Welche Zahlungen müssen Sie jetzt begleichen, welche stehen bald an?
- Wie viele Gläubiger gibt es, mit welchen könnte man über neue Bedingungen für Rückzahlungen verhandeln?
- Wie steht es um die Prioritäten? Sind die Raten für die Bank wichtiger als die für das Auto oder für die neue Küche?
- Von welchen Versicherungen können Sie sich trennen und bei welchen erhalten Sie vielleicht im Fall einer Kündigung eine Auszahlung?
- Welche Art von Vermögen ist vorhanden, wovon könnten Sie sich trennen?
- Und welche Forderungen sind nachrangig oder vielleicht sogar unberechtigt? Auch das kommt vor.
Als Insolvenzberater nehme ich Kontakt zu Gläubigern auf. Sie profitieren davon, dass ich diese Situation professionell und emotional nicht vorbelastet angehen kann. In aller Regel kenne ich Ihre Gläubiger auch nicht. Ein nicht zu unterschätzender Vorteil ist in dieser Phase, dass wir den ersten Schritt machen und grundsätzlich unsere Bereitschaft zur Zahlung demonstrieren. In dieser Phase ist es wichtig, eine Selbstauskunft bei der Schufa anzufordern und/oder beim Amtsgericht das Schuldnerregister einzusehen. So stellen Sie sicher, dass an alle Gläubiger gedacht wird und dass im weiteren Verlauf keine unangenehmen Überraschungen auftauchen.
Vorrang hat immer eine außergerichtliche Einigung
So sammle ich als Insolvenzberater die Forderungen der Gläubiger und erstelle daraus den so genannten Schuldenspiegel. Dabei wird der Anteil einzelnen Gläubiger an der Gesamtsumme festgestellt, so entsteht eine Rangfolge. Nun betrachten wir die gesamte Situation und prüfen, ob wir die Kuh außerhalb des Gerichts vom Eis bringen können. Dazu erstellt Ihr Insolvenzberater einen Schuldenbereinigungsplan, der den Gläubigern vorgelegt wird. Falls dieser nicht akzeptiert wird, reichen wir diesen beim Amtsgericht ein.
Bis zu diesem Zeitpunkt vergehen nicht mehr als zwei Monate, manchmal erreichen wir diesen Punkt schon nach vier Wochen. Das ist Ihr Vorteil gegenüber städtischen, kirchlichen, berufsständischen oder gewerkschaftlichen Schuldnerberatungen, die dafür nicht selten viele Monate oder ein ganzes Jahr und mehr benötigen. Das ist der Preis dafür, dass sie in aller Regel grundsätzlich kostenfrei oder gratis für Mitglieder arbeiten. Meine Dienstleistung hat ihren Preis. Diesen werde ich Ihnen meistens schon nach dem ersten Gespräch mitteilen können und für die Bezahlung finden wir Modalitäten, die in Ihrer Situation realistisch zu schultern sind.
Ihre Position ist besser, als Sie vielleicht glauben
Den vom Insolvenzberater eingereichten Plan kann das Gericht den Gläubigern nochmals vorlegen. Mit der Übergabe des Plans endet in aller Regel meine Tätigkeit für Sie, jedenfalls der offizielle Teil als amtlich anerkannter Berater. Denn im Verfahren selbst ist es nicht üblich, dass der Schuldner anwaltlich vertreten wird. Gern können Sie mich auch zu einem späteren Zeitpunkt noch kontaktieren, falls Sie weitere Fragen haben.
Insgesamt betrachtte ist Ihre Position gar nicht so schlecht: Gläubiger wollen ihr Geld zurück oder wenigstens einen Teil davon. Ein Recht darauf haben sie nicht. Und so kann es passieren, dass der Richter den Schuldenbereinigungsplan akzeptiert und einzelne Gläubiger bei der Befragung überstimmt werden können: Stimmt mehr als die Hälfte der Gläubiger zu oder hält die Mehrheit über 50 Prozent des geforderten Kapitals, so kommt der Plan qua Gerichtsurteil zum Tragen. Dass dies nur funktionieren kann, wenn gegenüber dem Insolvenzberater wahre Angaben gemacht wurden, versteht sich von selbst.
Falls jedoch abzusehen ist, dass Sie als Privatperson oder Kleinunternehmer bestimmte Forderungen nicht mehr erfüllen können, kommt es zur gerichtlichen Privatinsolvenz. Ein Treuhänder wird eingesetzt, manchmal wird er auch als Verwalter bezeichnet. Er entscheidet nach klaren Vorgaben, welche Teile Ihres Vermögens überhaupt in die Insolvenzmasse überführt werden dürfen.
Mit dem Insolvenzberater an Ihrer Seite fallen Lasten von Ihnen ab
Der Gesetzgeber möchte ausdrücklich, dass Schuldner in absehbarer Zeit wieder auf eigenen Beinen stehen und am wirtschaftlichen Leben teilnehmen können. An dieser Stelle ein kleiner Mutmacher für Sie: Oft mache ich die Erfahrung, dass gleich zu Beginn unserer Zusammenarbeit enorme Lasten von meinen Klienten abfallen. Es tut gut, den ersten Schritt gemacht zu haben und mit professioneller Unterstützung des Insolvenzberaters eine Struktur ins vermeintliche Chaos gebracht zu haben. Lästige Gespräche mit Gläubigern entfallen, verweisen Sie Anrufer oder Inkassovertreter an mich. Gewinnen Sie wieder Freiheit im Leben, pflegen Sie wieder soziale Kontakte. Manchmal sind die psychischen Belastungen ungleich höher, als die finanziellen Hürden. Viele Klienten sehen endlich wieder Licht am Ende des Tunnels und ohne dieses positive Gefühl könnte ich meiner Arbeit nicht engagiert und so gern nachgehen, wie ich das täglich tue.
„Der ist Pleite.“
„Der hat die Finger gehoben.“
„Familie Müllermeierschulze ist am Ende.“
Ich mache oft die Erfahrung, dass die Leute wesentlich vorsichtiger als früher geworden sind, mit dem Finger auf andere zu zeigen oder hämisch zu tratschen. Das hat den einfachen Grund, dass sie selbst gehörige Angst haben, eines Tages abzurutschen. In neoliberalen Zeiten, wo selbst Akademiker in unsichere und befristete Zeitarbeitsverträge gezwungen werden, sollte sich keiner allzu sicher sein, dass sein Leben morgen so läuft, wie es heute läuft.
Gehen Sie erhobenen Hauptes durch das Verfahren
Gehen Sie also gehobenen Hauptes durch die Zeit der Privatinsolvenz. Sie dauert maximal sechs Jahre, kann aber auf fünf oder drei Jahre verkürzt werden. Auch diese Optionen prüfe ich als Insolvenzberater für Sie. Das erste Ziel ist gleich zu Beginn erreicht: Das ist Ihr Schutz als Schuldner vor Pfändungen und Zwangsvollstreckungen. Das zweite große Ziel der Verbraucherinsolvenz ist die Restschuldbefreiung, die Ihren Neustart ohne Altlasten möglich machen soll. Dabei handelt es sich aber nicht um einen Automatismus. Jetzt greift die Wohlverhaltensperiode, manchmal wird Sie „Neuerwerb“ genannt und meint, dass Sie Ihre volle wirtschaftliche Handlungsfreiheit zurück erwerben. Darüber wacht der Treuhänder und ob diese Phase gelungen ist, entscheidet und verkündet nach Ablauf der drei, fünf oder sechs Jahre der Richter.
Mein wichtigster Tipp: Seien Sie nett zu Ihrem Treuhänder, gehen Sie freundlich und respektvoll miteinander um. Kontaktieren Sie mich, wenn Sie diese oder jene Frage nicht zuerst Ihrem Verwalter stellen möchten.
An diese Regeln sollten Sie sich halten
Grundsätzlich sollten Sie sich an folgende Regeln halten:
- Kooperation ist gefragt. Beantworten Sie die Fragen des Treuhänders zügig und korrekt. Übrigens wird er sich weder wöchentlich noch monatlich bei Ihnen melden. Üblicherweise schickt er Ihnen einmal pro Jahr einen Fragebogen.
- Teilen Sie ihm mit, wenn Sie einen neuen Arbeitgeber oder eine neue Adresse haben.
- Bemühen Sie sich um Arbeit, weisen Sie Ihre Bemühungen nach. Dokumentieren Sie Telefonate, E-Mails, Bewerbungen und Bewerbungsgespräche.
- Konnten Sie neue Einkünfte generieren? Das müssen Sie ihm mitteilen.
- Erbschaft oder Schenkung muss ebenfalls unverzüglich mitgeteilt werden.
- Bezahlen Sie den Treuhänder pünktlich. Das kostet pro Monat nur einen kleinen zweistelligen Betrag.
- Bedienen Sie keine Forderungen von Gläubigern, das ist Sache des Treuhänders. Macht Ihnen einer der Gläubiger ein Angebot, leiten Sie dieses an den Verwalter weiter.
Rufen Sie mich an. Als Insolvenzberater freue mich auf unser erstes Gespräch in Oberhausen, Essen, Gelsenkirchen, Recklinghausen, Bochum oder Dortmund.