Schuldenfrei nach 3 Jahren ab 01.10.2020

Am 01.07.2020 wurde ein Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, wonach die Erteilung der Restschuldbefreiung und somit die Laufzeit des Insolvenzverfahrens ab 01.10.2020 auf regulär drei statt sechs Jahre verkürzt werden soll. Die Verkürzung der Laufzeit des Insolvenzverfahrens soll für alle Verfahren gelten, die ab dem 1. Oktober 2020 beantragt werden. Die Verkürzung soll zunächst bis zum 30.06.2025 befristet sein.

Diesen Gesetzesentwurf können Sie unter folgendem Link nachlesen:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RegE_Restschuldbefreiuung.pdf?__blob=publicationFile&v=2

 

Insolvenzplan ab 01.07.2014 auch in der Privatinsolvenz möglich

Ein Insolvenzplanverfahren wird mit der Reform des Insolvenzrechts  zum 01.07.2014 auch in der Verbraucherinsolvenz / Privatinsolvenz durchführbar. Bisher war dies nur bei en möglich. Mit dem so genannten Insolvenzplan bietet sich eine sehr gute Möglichkeit im Insolvenzverfahren, eine schnelle Entschuldung, auch vor Ablauf der sechsjährigen Frist zu erreichen.

Wir informieren Sie gerne.

Restschuldbefreiung ab 01.07.2014 nach drei Jahren möglich

Eine weitere Reform des Insolvenzrechts tritt zum 01.07.2014 in Kraft. Dann wird die Restschuldbefreiung unter bestimmten Voraussetzungen (35% der Schulden müssen innerhalb von drei Jahren, sowie die Verfahrenskosten bezahlt werden) nach nur drei Jahre möglich.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.